B2B Food · Geschäftskunden
Widerruf & Rückgabe (B2B)
Verbindliche Lebensmittelbestellungen, Vertragsabschluss und Beanstandungen.
Stand:
Privatkundenbestellungen
Diese Hinweise betreffen Bestellungen von Unternehmern im Geschäftskundenbereich. Verbraucher finden die Widerrufsbelehrung und das Musterformular unter https://b2bfood.de/privat/verbraucherinformationen/. Die elektronische Widerrufsfunktion erreichen Sie unter https://b2bfood.de/privat/widerruf/.
Bestellungen durch Unternehmer
Der Geschäftskundenbereich richtet sich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit einkaufen. Das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 312g BGB gilt für Verbraucher; bei unseren Verträgen mit Unternehmern besteht dieses Widerrufsrecht nicht.
Verbindliche Bestellung und Vertragsabschluss
Mit dem Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie ein verbindliches Kaufangebot ab. Der Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung in Textform zustande. Die automatische Bestelleingangsbestätigung dokumentiert den Zugang Ihrer Bestellung.
Nach Vertragsabschluss sind Abnahme und Bezahlung geschuldet. Eine freiwillige Änderung oder Stornierung bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung in Textform. Gesetzliche Rechte bei Mängeln und anderen Leistungsstörungen bleiben bestehen.
Rückgabe und Umtausch mangelfreier Ware
Wir bieten keine freiwillige Rücknahme und keinen freiwilligen Umtausch mangelfreier Lebensmittel an. Dies gilt für frische, gekühlte und tiefgekühlte Lebensmittel, Backwaren, Süßwaren sowie individuell hergestellte oder beschaffte Artikel.
Mängel, Falschlieferungen und Transportschäden
Ihre gesetzlichen Mängelrechte, insbesondere nach § 437 BGB, bleiben bestehen. Prüfen Sie die Lieferung bei Anlieferung und melden Sie Beanstandungen mit Bestellnummer und betroffenen Artikeln an info@b2bfood.de. Fotos der Ware, Verpackung und Versandkennzeichnung unterstützen die Prüfung; gesetzliche Ansprüche bestehen unabhängig von der Bereitstellung von Fotos.
Bei beiderseitigen Handelsgeschäften gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB: Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Untersuchung, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu melden. Die Abwicklung erforderlicher Rücksendungen stimmen wir mit Ihnen ab. Beachten Sie dabei die erforderliche Kühlkette.